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Fledermäuse
zählen heute zu den am stärksten gefährdeten Wirbeltiergruppen. Immerhin 18
der 26 aufgelisteten Arten sind in den Roten Listen der gefährdeten Tiere Österreichs
als „gefährdet“ oder „mit mangelndem Kenntnisstand“ angeführt.
Kenntnisse
über Biologie und Ökologie der einzelnen Arten sowie das Wissen um deren
Verbreitung und mögliche Bestandesveränderungen sind Voraussetzung für einen
wirksamen Schutz.
Um
mehr Wissen über die Verbreitung dieser nachtaktiven Säuger zu erhalten,
wurde im Sommer und Herbst des Jahres 2005 eine Untersuchung zum Thema „Fledermäuse
im Leithental und der Koaserin“, von Mag. Simone Pysarczuk und Mag. Dr.
Guido Reiter,
Koordinationsstelle
für Fledermausschutz und -forschung in Österreich (KFFÖ), durchgeführt.
Auftraggeber war der
Naturschutzbund Oberösterreich, unterstützt durch das Naturschutzzentrum des
Österreichischen Naturschutzbundes.
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Mittels
Quartierkontrollen sowie durch Lebendfang (mit „Japan-Netzen") und
Ultraschall-Detektoren konnten insgesamt
sechs verschiedene Fledermausarten im
Leithenbachtal und dem Naturschutzgebiet „Koaserin“ nachgewiesen
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Ultraschall-Detektor:
Mit
sogenannten Ultraschall-Detektoren können Fledermäuse anhand ihrer
Ultraschall-Rufe erfasst werden. Diese Detektoren übersetzen die für Menschen
nicht hörbaren Ortungsrufe der Fledermäuse in hörbare Frequenzen. |
| Wasserfledermaus
(Myotis
daubentonii): Nicht
gefährdet
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Die
Wasserfledermaus ist eine der häufigsten und am weitesten verbreitete
Fledermausart in Europa. Sie gehört mit einer Flügelspannweite von 24-
27 cm zu den mittelgroßen Arten.
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Die
bevorzugten Jagdgebiete der Wasserfledermaus liegen über ruhigen
Fliessgewässern und über Seen und Teichen. Dort erbeutet sie vor allem
Eintagsfliegen, Köcherfliegen und verschiedene Mückenarten, die sie, im
Tiefflug nur wenige Zentimeter über der Wasseroberfläche jagend, fängt.
Sommer-Wochenstubenquartiere befinden sich natürlicherweise in Baumhöhlen;
den Winter verbringt diese Art winterschlafend in Höhlen und Stollen.
Die
Wasserfledermaus ist in der FFH-Richtlinie im Anhang IV aufgelistet, in
den Roten Listen gefährdeter Tiere Österreichs wird sie als „nicht gefährdet
“eingestuft. Entscheidend für den langfristigen Schutz dieser Art ist
die Sicherung von Waldbeständen, welche ein entsprechendes Angebot an Höhlenbäumen
bieten.
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Kleine
Bartfledermaus
(Myotis
mystacinus): Gefährdung
droht, Vorwarnliste
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Die
Kleine Bartfledermaus (Flügelspannweite 19- 25,5 cm) ist in Österreich
weit verbreitet und häufig, von Westen nach Osten hin zunehmend.
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Als
Lebensraum bevorzugt sie ländliche Siedlungen und offenes Kulturland.
Enge, von außen zugängliche Spalten an Gebäuden, hinter Fensterläden
usw. werden von ihr als Sommerquartiere und Wochenstuben genutzt.
Winterquartiere sind meist in Höhlen, Stollen und Kellern zu finden.
Nach den Roten Listen gefährdeter Tiere Österreichs gilt die Kleine
Bartfledermaus als „potenziell gefährdet“ (Vorwarnstufe), in der FFH-
Richtlinie kommt sie im Anhang IV vor.
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| Großer
Abendsegler
(Nyctalus
noctula): Nicht
eingestuft, Gast
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Der
Große Abendsegler zählt mit einer Flügelspannweite von 32 bis 40 cm und
einem Gewicht von bis zu 40 g zu den größten heimischen Fledermausarten.
Die Art kommt
in Österreich hauptsächlich als Durchzügler oder Wintergast vor. Männchen
kann man aber den ganzen Sommer über beobachten. Eine erfolgreiche
Reproduktion konnte in Österreich bislang noch nicht nachgewiesen
werden.
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Der
Große Abendsegler ist ein typischer Baumhöhlenbewohner des Flachlandes;
er bevorzugt verlassene Spechthöhlen in Laub- und Nadelbäumen als
Sommerquartier. Selbst in der kalten Jahreszeit können hohle Bäume,
wenngleich seltener als Spalten in Gebäuden, dieser Fledermaus als
Winterquartiere dienen. Sein Jagdgebiet ist der offene Luftraum, vor allem
über Flüssen und anderen Gewässern. Hier erbeutet er schwärmende
Fluginsekten.
Der
Große Abendsegler ist im Anhang IV der FFH- Richtlinie aufgelistet, in
den Roten Listen gefährdeter Tiere Österreichs wird er nicht beurteilt,
da sich die Art in Österreich nicht fortpflanzt. |
| Zwergfledermaus
(Pipistrellus
pipistrellus): Gefährdung
droht, Vorwarnliste
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Mit
einem Gewicht von 3,5 bis 8 g und einer Flügelspannweite von 18 bis 24 g
ist die Zwergfledermaus die kleinste heimische Fledermausart.
Sie ist in Österreich in Alpen und dem Böhmischen Massiv verbreitet, mit
Schwerpunkt in den Tälern.
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Die
Zwergfledermaus ist vorwiegend eine „Hausfledermaus“; sowohl in Dörfern
aber auch in Städten ist sie zu finden. Mögliche Sommerquartiere sind
enge Spalten zwischen Bretterverschalungen, Wanderverkleidungen und
Fensterläden an Gebäuden. Auch schmale Fledermausnistkästen werden
gerne angenommen. Im Winter kann man sie in tiefen Felsspalten und auch in
Kellern finden.
In Österreich ist die Zwergfledermaus „potenziell gefährdet “
(Vorwarnstufe), in der FFH- Richtlinie ist diese Art im Anhang IV
aufgelistet.
In
Österreich kommt auch noch die Mückenfledermaus (Pipistrellus
pygmaeus) als
Zwillingsart der Zwergfledermaus vor. Eine Unterscheidung der beiden Arten
ist im Ultraschalldetektor in der Regel eindeutig möglich. Im Leithental
wurden aber nur Rufe aufgenommen, welche der Zwergfledermaus zuzuordnen
sind.
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Braunes
Langohr
(Plecotus
auritus):
Nicht
gefährdet
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Das
Braune Langohr ist eine in Europa und Österreich weit verbreitete Art.
Sie zählt zu den mittelgroßen heimischen Fledermausarten (Flügelspannweite:
24 – 28,5 cm); kennzeichnend sind die auffällig langen Ohren.
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Sommerquartiere
findet man in Baumhöhlen, Fledermaus- und Vogelkästen und auf Dachböden.
Das Braune Langohr ist in seiner Quartierwahl durchaus flexibel und
wechselt sogar während der Jungenaufzucht manchmal alle ein bis vier Tage
das Quartier. Dieses Verhalten verlangt ein ebenso breites Spektrum an
Jagdmöglichkeiten, wie es schon durch Quartiermöglichkeiten gegeben ist.
Den Winter verbringt das Braune Langohr in Kellern, Stollen und Höhlen,
die oft nur wenige Kilometer vom Sommerquartier entfernt liegen.
In Österreich gilt das Braune Langohr als „nicht gefährdet “ und
wird im Anhang IV der FFH- Richtlinie angeführt.
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Mopsfledermaus
(Barbastella
barbastellus): Gefährdet
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In
Mitteleuropa ist die Mopsfledermaus weit verbreitet, ebenso in Österreich.
Sie kommt jedoch in den meisten Gebieten nicht sehr zahlreich vor und gilt
daher als selten. In den Roten Listen ist sie als „gefährdet
“eingestuft, in der FFH- Richtlinie wird sie im Anhang II und IV
aufgelistet.
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Die
Mopsfledermaus zählt mit einer Flügelspannweite von 26 – 29 cm zu den
mittelgroßen Arten. Durch ihre mopsartig gedrungene Schnauze ist sie
unverwechselbar.
Typischer Lebensraum sind waldreiche Gebiete; sie ist aber auch in
Siedlungen anzutreffen. Den Sommer verbringt die Mopsfledermaus in Spalten
an Gebäuden, häufig hinter Fensterläden, aber auch in Baumhöhlen; den
Winter verschläft sie in Höhlen und Stollen.
Die Mopsfledermaus ist auf Kleinschmetterlinge als Beutetiere
spezialisiert.
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Besonders
erfreulich war der Nachweis der Mopsfledermaus.
Diese Art wird in der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere Österreichs als
„gefährdet “ eingestuft; nach
der FFH-Richtlinie ist sie im Anhang II und Anhang IV aufgelistet.
Im
Zuge von Gebäudekontrollen konnte auch eine Kolonie dieser Fledermausart in
einem Stadel in wenigen hundert Metern Entfernung zum Untersuchungsgebiet
erhoben werden.
| Anhang
II der FFH- Richtlinie:
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ist
die Sammlung der Tier- und Pflanzenarten, für die Schutzgebiete im NATURA
2000-Netz eingerichtet werden müssen.
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Anhang IV der FFH- Richtlinie:
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ist
eine Liste von Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen
Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Da
die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten
für immer verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht
beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in
dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa.
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