Fledermaus - Untersuchung
im Leithental und der
Koaserin

 

Fledermäuse zählen heute zu den am stärksten gefährdeten Wirbeltiergruppen. Immerhin 18 der 26 aufgelisteten Arten sind in den Roten Listen der gefährdeten Tiere Österreichs als „gefährdet“ oder „mit mangelndem Kenntnisstand“ angeführt.

Kenntnisse über Biologie und Ökologie der einzelnen Arten sowie das Wissen um deren Verbreitung und mögliche Bestandesveränderungen sind Voraussetzung für einen wirksamen Schutz.

Um mehr Wissen über die Verbreitung dieser nachtaktiven Säuger zu erhalten, wurde im Sommer und Herbst des Jahres 2005 eine Untersuchung zum Thema  „Fledermäuse im Leithental und der Koaserin“, von Mag. Simone Pysarczuk und Mag. Dr. Guido Reiter, Koordinationsstelle für Fledermausschutz und -forschung in Österreich (KFFÖ), durchgeführt. Auftraggeber war der Naturschutzbund Oberösterreich, unterstützt durch das Naturschutzzentrum des Österreichischen Naturschutzbundes

 

Mittels Quartierkontrollen sowie durch Lebendfang (mit „Japan-Netzen") und Ultraschall-Detektoren konnten insgesamt 
sechs verschiedene Fledermausarten im Leithenbachtal und dem Naturschutzgebiet „Koaserin“ nachgewiesen werden:
Ultraschall-Detektor:
Mit sogenannten Ultraschall-Detektoren können Fledermäuse anhand ihrer Ultraschall-Rufe erfasst werden. Diese Detektoren übersetzen die für Menschen nicht hörbaren Ortungsrufe der Fledermäuse in hörbare Frequenzen.

 

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii): Nicht gefährdet  


Die Wasserfledermaus ist eine der häufigsten und am weitesten verbreitete Fledermausart in Europa. Sie gehört mit einer Flügelspannweite von 24- 27 cm zu den mittelgroßen Arten.

Die bevorzugten Jagdgebiete der Wasserfledermaus liegen über ruhigen Fliessgewässern und über Seen und Teichen. Dort erbeutet sie vor allem Eintagsfliegen, Köcherfliegen und verschiedene Mückenarten, die sie, im Tiefflug nur wenige Zentimeter über der Wasseroberfläche jagend, fängt.
Sommer-Wochenstubenquartiere befinden sich natürlicherweise in Baumhöhlen; den Winter verbringt diese Art winterschlafend in Höhlen und Stollen.
Die Wasserfledermaus ist in der FFH-Richtlinie im Anhang IV aufgelistet, in den Roten Listen gefährdeter Tiere Österreichs wird sie als „nicht gefährdet “eingestuft. Entscheidend für den langfristigen Schutz dieser Art ist die Sicherung von Waldbeständen, welche ein entsprechendes Angebot an Höhlenbäumen bieten.

 

Kleine Bartfledermaus  
(
Myotis mystacinus): Gefährdung droht, Vorwarnliste  


Die Kleine Bartfledermaus (Flügelspannweite 19- 25,5 cm) ist in Österreich weit verbreitet und häufig, von Westen nach Osten hin zunehmend. 

Als Lebensraum bevorzugt sie ländliche Siedlungen und offenes Kulturland. Enge, von außen zugängliche Spalten an Gebäuden, hinter Fensterläden usw. werden von ihr als Sommerquartiere und Wochenstuben genutzt. Winterquartiere sind meist in Höhlen, Stollen und Kellern zu finden.
Nach den Roten Listen gefährdeter Tiere Österreichs gilt die Kleine Bartfledermaus als „potenziell gefährdet“ (Vorwarnstufe), in der FFH- Richtlinie kommt sie im Anhang IV vor.

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula): Nicht eingestuft, Gast  


Der Große Abendsegler zählt mit einer Flügelspannweite von 32 bis 40 cm und einem Gewicht von bis zu 40 g zu den größten heimischen Fledermausarten. Die Art  kommt in Österreich hauptsächlich als Durchzügler oder Wintergast vor. Männchen kann man aber den ganzen Sommer über beobachten. Eine erfolgreiche Reproduktion konnte in Österreich bislang noch nicht nachgewiesen werden. 

 

Der Große Abendsegler ist ein typischer Baumhöhlenbewohner des Flachlandes; er bevorzugt verlassene Spechthöhlen in Laub- und Nadelbäumen als Sommerquartier. Selbst in der kalten Jahreszeit können hohle Bäume, wenngleich seltener als Spalten in Gebäuden, dieser Fledermaus als Winterquartiere dienen. Sein Jagdgebiet ist der offene Luftraum, vor allem über Flüssen und anderen Gewässern. Hier erbeutet er schwärmende Fluginsekten.

Der Große Abendsegler ist im Anhang IV der FFH- Richtlinie aufgelistet, in den Roten Listen gefährdeter Tiere Österreichs wird er nicht beurteilt, da sich die Art in Österreich nicht fortpflanzt.
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus): Gefährdung droht, Vorwarnliste  


Mit einem Gewicht von 3,5 bis 8 g und einer Flügelspannweite von 18 bis 24 g ist die Zwergfledermaus die kleinste heimische Fledermausart.
Sie ist in Österreich in Alpen und dem Böhmischen Massiv verbreitet, mit Schwerpunkt in den Tälern. 

Die Zwergfledermaus ist vorwiegend eine „Hausfledermaus“; sowohl in Dörfern aber auch in Städten ist sie zu finden. Mögliche Sommerquartiere sind enge Spalten zwischen Bretterverschalungen, Wanderverkleidungen und Fensterläden an Gebäuden. Auch schmale Fledermausnistkästen werden gerne angenommen. Im Winter kann man sie in tiefen Felsspalten und auch in Kellern finden.
In Österreich ist die Zwergfledermaus „potenziell gefährdet “ (Vorwarnstufe), in der FFH- Richtlinie ist diese Art im Anhang IV aufgelistet.
In Österreich kommt auch noch die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) als Zwillingsart der Zwergfledermaus vor. Eine Unterscheidung der beiden Arten ist im Ultraschalldetektor in der Regel eindeutig möglich. Im Leithental wurden aber nur Rufe aufgenommen, welche der Zwergfledermaus zuzuordnen sind. 

Braunes Langohr (Plecotus auritus):  
Nicht gefährdet  


Das Braune Langohr ist eine in Europa und Österreich weit verbreitete Art. Sie zählt zu den mittelgroßen heimischen Fledermausarten (Flügelspannweite: 24 – 28,5 cm); kennzeichnend sind die auffällig langen Ohren. 

 

Sommerquartiere findet man in Baumhöhlen, Fledermaus- und Vogelkästen und auf Dachböden. Das Braune Langohr ist in seiner Quartierwahl durchaus flexibel und wechselt sogar während der Jungenaufzucht manchmal alle ein bis vier Tage das Quartier. Dieses Verhalten verlangt ein ebenso breites Spektrum an Jagdmöglichkeiten, wie es schon durch Quartiermöglichkeiten gegeben ist.
Den Winter verbringt das Braune Langohr in Kellern, Stollen und Höhlen, die oft nur wenige Kilometer vom Sommerquartier entfernt liegen.
In Österreich gilt das Braune Langohr als „nicht gefährdet “ und wird im Anhang IV der FFH- Richtlinie angeführt.

Mopsfledermaus  
(
Barbastella barbastellus): Gefährdet  


In Mitteleuropa ist die Mopsfledermaus weit verbreitet, ebenso in Österreich. Sie kommt jedoch in den meisten Gebieten nicht sehr zahlreich vor und gilt daher als selten. In den Roten Listen ist sie als „gefährdet “eingestuft, in der FFH- Richtlinie wird sie im Anhang II und IV aufgelistet. 

Die Mopsfledermaus zählt mit einer Flügelspannweite von 26 – 29 cm zu den mittelgroßen Arten. Durch ihre mopsartig gedrungene Schnauze ist sie unverwechselbar.
Typischer Lebensraum sind waldreiche Gebiete; sie ist aber auch in Siedlungen anzutreffen. Den Sommer verbringt die Mopsfledermaus in Spalten an Gebäuden, häufig hinter Fensterläden, aber auch in Baumhöhlen; den Winter verschläft sie in Höhlen und Stollen.
Die Mopsfledermaus ist auf Kleinschmetterlinge als Beutetiere spezialisiert.

 

Besonders erfreulich war der Nachweis der Mopsfledermaus. Diese Art wird in der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere Österreichs als „gefährdet “ eingestuft;  nach der FFH-Richtlinie ist sie im Anhang II und Anhang IV aufgelistet. Im Zuge von Gebäudekontrollen konnte auch eine Kolonie dieser Fledermausart in einem Stadel in wenigen hundert Metern Entfernung zum Untersuchungsgebiet erhoben werden.

 

Anhang II der FFH- Richtlinie: ist die Sammlung der Tier- und Pflanzenarten, für die Schutzgebiete im NATURA 2000-Netz eingerichtet werden müssen.

 


Anhang IV der FFH- Richtlinie:
ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Da die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten
für immer verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa.