LR Haimbuchner zum Betriebsbaugebiet Wels

·      Verordnungsentwurf juristisch wasserdicht

·      Voraussetzungen des Oö. Naturschutzgesetzes an ein Naturschutzgebiet sind erfüllt

·      Grundlage bietet die naturschutzfachliche Beurteilung durch die Gutachter

(LK) "Bei manchen aktuellen Einschätzungen, die mir zu Ohren kommen, dürften Hobbyjuristen am Werk gewesen sein", mutmaßt der Naturschutz-Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner. Da der Verordnungsentwurf eben nur ein Entwurf ist, kann er per se natürlich nicht rechtswidrig sein und auch nicht aufgehoben werden.

Die Grundlage für den Verordnungsentwurf bietet die naturschutzfachliche Beurteilung durch die Gutachter. Diese kommen zum Schluss, dass Voraussetzungen des  Oö. Naturschutzgesetzes an ein Naturschutzgebiet in diesem Fall erfüllt sind.

Auf weiten Teilen der Magerwiesenbiotopflächen des Flugplatzes Wels und des Truppenübungsplatzes befinden sich neben vitaler Populationen mehrerer zum Teil extrem seltener Brutvogelarten auch 345 Arten wild wachsender Gefäßpflanzen, davon auch 30 Arten von der "Roten Liste". Die Interessensabwägung ist hier relativ eindeutig: "Natürlich wünsche auch ich mir eine positive wirtschaftliche Entwicklung für Wels und bin weiterhin bereit, einen Teil der Fläche, etwa 20 Hektar, auszunehmen. Ein Betriebsbaugebiet ist infrastruktur-technisch aber auch woanders machbar, während Naturschutzgüter nicht übersiedeln können. Bei einer totalen Bebauung wäre dieses Naturjuwel unwiederbringlich verloren", so Haimbuchner, der über die Stiftung eines Preises für politische Experimental-Juristerei nachdenkt.