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Pressekonferzenz 23.April 2009
Der Luchs in den OÖ Kalkalpen Der Europäische Luchs (Lynx lynx) ist EU weit geschützt. Er ist in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (Anhang II und IV) aufgeführt. Von Seiten Österreichs besteht daher die Verpflichtung, den Luchs in einem „günstigen Erhaltungszustand“ zu bewahren bzw. diesen „günstigen Erhaltungszustand“ wiederherzustellen. Die aktuelle Situation des Luchses im österreichischen Alpenraum ist schwer einzuschätzen, da die bisherigen Nachweise weitgehend auf passivem Sammeln von Zufallsbeobachtungen beschränkt sind. Ein systematisches Monitoring gibt es in weiten Teilen Österreichs bis dato nicht. Der Nationalpark O.ö. Kalkalpen führt innerhalb des Nationalparkgebiets seit 1998 ein Luchsmonitoring durch. Bislang konnte trotz Einsatz von Fotofallen nur ein einziger Luchs im Nationalpark eindeutig festgestellt werden. Der NP Kalkalpen hat darauf hin erwogen, den Bestand durch das Beibringen von zwei Wildfängen aus der Schweiz zu stärken. Zu diesem Zweck hat sich im Jahr 2008 eine Arbeitsgemeinschaft „Luchs OÖ. Kalkalpen“ (LUKA) gebildet. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind sowohl Vertreter der Wissenschaft (Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie), NGOs (NATURSCHUTZBUND OÖ. und WWF), der Nationalpark O.ö. Kalkalpen, die Österreichischen Bundesforste, Vertreter des OÖ LANDESJAGDVERBANDES und der Bauernschaft sowie der Amtstierarzt des Bezirks Kirchdorf a. d. Krems eingebunden. Oberstes Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es dem Luchs ein dauerhaftes Überleben in den nördlichen Kalkalpen zu ermöglichen und langfristig die Vernetzung der Luchspopulation in den Alpen und der Böhmischen Masse sicherzustellen Im Spätwinter 2009 fing sich bei St. Pankraz überraschend ein Jungluchs in eine Kastenfalle. Entsprechend eines Behördenbescheids wurde er untersucht und zur besseren Beobachtung besendert im Nationalpark wieder in Freiheit entlassen. Auf Grund des unerwartete Auftauchen des jungen Luchses und der wiederholten Aussage von Seiten der Jägerschaft, dass noch weitere Luchse im Gebiet leben, kommt die Arbeitsgemeinschaft LUKA zu dem Ergebnis, dass die nächsten zwei Jahre genutzt werden müssen, um in enger Zusammenarbeit mit der Jägerschaft belegbare Luchsnachweise zu sammeln. Zu diesem Zweck werden in den in Frage kommenden Revieren in den beiden Bezirken Steyr Land und Kirchdorf Fotofallen installiert. Erst wenn in den zwei Jahren keine Nachweise von weiteren Luchsen und kein Nachweis von Reproduktion erbracht werden können, erscheint der Arbeitsgemeinschaft LUKA eine Bestandsstärkung sinnvoll und notwendig.
Die Arbeitsgemeinschaft „Luchs OÖ. Kalkalpen“ (LUKA) Ansprechpartner: Naturschutzbund OÖ. OÖ. Landesjagdverband Nationalpark O.ö. Kalkalpen Dr. Petra Kaczensky, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, Wien WWF Österreich
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