Naturschutz in den Gemeinden - was ist erlaubt, was verboten?

Die Gemeinde weist darauf hin, dass...

• das flächenhafte Abbrennen von Böschungen, Gräben, Wiesenstreifen usw. streng verboten ist. Erlaubt hingegen ist das Abbrennen von pflanzlichen Materialien (Baumschnitt, Laub ...) in kleinen Mengen nur auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in der Zeit vom 16. September bis 30. April.
Im Verbauungsgebiet (Ortsgebiet) ist das Abbrennen von biogenen Materialien
grundsätzlich verboten!
Das im Haus- und Hofbereich anfallende biogene Material ist mit der jeweiligen Grünschnittdeponie der Gemeinde und mit der Biotonne geregelt, was bedeutet, dass keine biogenen Materialien vom Haus- und Hofbereich ins Grünland gebracht und dort verbrannt werden dürfen.

• das Beseitigen oder Zerstören standortgerechter, einheimischer Gebüschgruppen, Hecken, Feldgehölze und der bachbegleitenden Ufervegetation verboten ist. Pflegemaßnahmen sind hingegen in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. März erlaubt. Unter Pflegemaßnahmen versteht man z.B. das Fällen einiger größerer Bäume oder die Beseitigung den Wasserabfluss behindernder Bäume und Sträucher. Keinesfalls ist darunter die Radikalentfernung von Gebüschgruppen, Sträuchern, bachbegleitenden Bäumen usw. gemeint!
Aber bitte beachten: Vor der Beseitigung standortgerechter, einheimischer Gebüschgruppen, Hecken, Feldgehölze und bachbegleitender Ufervegetation muss unbedingt die BH und auch das hauptamtliche Naturschutzorgan des jeweiligen Bezirkes (BH) bzw. bei bachbegleitendem Gehölzaufwuchs auch das Landeswasserbaubezirksamt verständigt werden.

• das Wegwerfen von Müll in der Landschaft streng verboten ist. Die Verunstaltung der Wälder, Gräben und insbesondere der Weg- und Straßenränder usw. nimmt in den letzten Jahren besorgniserregend zu, obwohl die Entsorgung jeglichen Mülls in den Gemeinden und landesweit vorbildlich geregelt ist. Mit Müll übersäte Straßengräben sind nicht nur ein unschöner Anblick, sondern stellen unserem Land nicht unbedingt ein gutes Visitenzeugnis aus.

Bitte helfen Sie mit, unsere Landschaft sauber zu halten
und die Vielfalt unserer Heimat zu bewahren!

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